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Muss ich zur Scheidung nach Deutschland reisen ?

 

Das Gesetz schreibt eine persönliche Anhörung der Ehegatten vor. Die Anhörung erfolgt dann vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Scheidungstermin).

Es ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig, dass die Ehegatten zur Anhörung nach Berlin reisen.

Wenn die Parteien nicht anreisen können, wird das Gericht ein Rechtshilfeersuchen zur Vernehmung der Eheleute im Ausland stellen. Die Eheleute werden dann durch ein ausländisches Gericht im Wege der Amtshilfe angehört.

Dies spart nochmals erhebliche Reise- und Aufenthaltskosten.

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