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Welches Recht kommt zur Anwendung ?

 

1) Anwendung ausländischen Rechts


Ausländisches Recht kann zur Anwendung kommen, wenn

-beide Ehepartner Ausländer sind
-zumindest ein Ehepartner nicht Deutscher ist
-ein Ehepartner seinen Wohnsitz im Ausland hat
-die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat

2) Beide Ehepartner sind Deutsche und leben im Ausland

Haben beide Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die Scheidung problemlos in Deutschland nach deutschem Recht durchgeführt werde.

3) Beide Ehegatten sind keine Deutschen und haben verschiedene Staatsangehörigkeiten

Haben die Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem beide Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt inne gehabt haben, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Lebten beide Ehegatten also zuletzt in Deutschland, kann auch hier das Scheidungsverfahren nach deutschem Recht durchgeführt werden.

Muss ich zur Scheidung nach Deutschland reisen?